Nutzungsbedingungen für akustische Ingenieurdienstleistungen

Rechtliche Rahmenbedingungen für Beratung, Messung und Patentprüfung nach TA Lärm und DIN-Normen.

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Zhanaviolin GmbH, Völkerring 562, im Bereich der industriellen Akustik, Lärmminderung und Patentprüfung. Gegenstand ist die Erstellung von Schallimmissionsprognosen, die Durchführung von Lärmmessungen nach DIN 45645, die Erstellung von Nachweisen nach TA Lärm sowie die Prüfung von Schutzrechten im Bereich Schalldämpfungstechnik.

Die Bedingungen gelten sowohl für einmalige Beratungsaufträge als auch für wiederkehrende Messreihen und Audits. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Pflichten des Auftragnehmers

Zhanaviolin verpflichtet sich zur fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik. Dazu gehören:

  • Einhaltung der Messverfahren gemäß DIN 45645 und TA Lärm
  • Dokumentation aller Messergebnisse in nachvollziehbaren Protokollen
  • Kennzeichnung von Unsicherheiten und Messabweichungen
  • Wahrung der Vertraulichkeit über Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers

Die Ergebnisse werden dem Auftraggeber in einem abschließenden Bericht übergeben. Eine Haftung für die Richtigkeit von Prognosen, die auf unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen.

3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass Zhanaviolin während der Messungen und Begehungen uneingeschränkten Zugang zu den relevanten Betriebsbereichen erhält. Er stellt alle erforderlichen Informationen zu Maschinen, Betriebszeiten und Schallquellen zur Verfügung.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitssicherheit vor Ort und stellt sicher, dass die Messungen ohne Gefährdung von Personal oder Anlagen durchgeführt werden können.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis, das dem Angebot beigefügt ist. Rechnungen werden nach Erbringung der Leistung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.

Bei Überschreitung der vereinbarten Messzeit um mehr als 20 Prozent aufgrund von Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers behält sich Zhanaviolin vor, zusätzliche Aufwände gesondert zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Haftung und Gewährleistung

Zhanaviolin haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.

Die Gewährleistung für erbrachte Leistungen beträgt zwölf Monate ab Übergabe des Abschlussberichts. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle, ist ausgeschlossen.

6. Patentprüfung und Schutzrechte

Im Rahmen von Patentaudits prüft Zhanaviolin recherchierte Schutzrechte auf ihre rechtliche Bestandskraft und Relevanz für die Technik des Auftraggebers. Die Ergebnisse dienen der Entscheidungsvorbereitung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung.

Zhanaviolin übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit der Recherche oder für die Richtigkeit von Rechtsauskünften. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Patentverletzungen eigenständig durch einen Rechtsanwalt zu bewerten sind.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden vertraulich behandelt. Zhanaviolin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Auftragsabwicklung und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgrundverordnung.

Eine Weitergabe von Messdaten oder Berichten an Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, sie ist zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen erforderlich.

8. Änderungen und Kündigung

Diese Nutzungsbedingungen können von Zhanaviolin mit einer Frist von vier Wochen geändert werden. Der Auftraggeber wird über Änderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Bei Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen anteilig vergütet. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Zhanaviolin in Völkerring 562.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Für Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich an: info@zhanaviolin.com

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